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   BVerwG, 12.05.1975 - VI CB 123.74   

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BVerwG, 12.05.1975 - VI CB 123.74 (https://dejure.org/1975,1336)
BVerwG, Entscheidung vom 12.05.1975 - VI CB 123.74 (https://dejure.org/1975,1336)
BVerwG, Entscheidung vom 12. Mai 1975 - VI CB 123.74 (https://dejure.org/1975,1336)
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Volltextveröffentlichung

  • Wolters Kluwer

    Grundsätzliche Bedeutung der Rechtssache - Beschwerde gegen die Nichtzulassung einer Revision - Zulässigkeit einer bedingten Revision - Anforderungen an die geistige Auseinandersetzung des Kriegsdienstverweigerers

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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (11)

  • BVerwG, 11.06.1974 - VI B 42.74

    Zulässigkeit und Begründetheit einer Beschwerde gegen die Nichtzulassung der

    Auszug aus BVerwG, 12.05.1975 - VI CB 123.74
    Es genügt jedoch nicht, daß eine Sache nur in tatsächlicher Hinsicht eine über den Einzelfall hinausgehende Bedeutung hat (so u.a. Beschluß vom 11. Juni 1974 - BVerwG VI B 42.74 - ständige Rechtsprechung).

    Sofern dem anzufechtenden Urteil nach Auffassung der Beschwerde diese rechtlichen Maßstäbe nicht oder nicht im vollen Umfang zugrundeliegen, vermag dies allein der Sache keine grundsätzliche Bedeutung zu verleihen (vgl. auch Beschluß von 11. Juni -1974 - BVerwG VI B 42.74 -).

  • BVerwG, 02.10.1961 - VIII B 78.61

    Umfang der Darlegung der grundsätzlichen Bedeutung einer Rechtssache -

    Auszug aus BVerwG, 12.05.1975 - VI CB 123.74
    Von grundsätzlicher Bedeutung ist ein Rechtsstreit, wenn er eine grundsätzliche, bisher höchstrichterlich noch nicht geklärte Rechtsfrage aufwirft, deren Klärung im künftigen Revisionsverfahren der Erhaltung der Einheitlichkeit der Rechtsprechung oder einer bedeutsamen Weiterentwicklung des Rechts zu dienen geeignet ist (BVerwGE 13, 90 [913], ständige Rechtsprechung).
  • BVerwG, 28.09.1967 - VIII B 94.67

    Zulassung der Revision gegen ein Verwaltungsgerichtsurteil in Wehrpflichtsachen

    Auszug aus BVerwG, 12.05.1975 - VI CB 123.74
    Wenn die Beschwerde in diesem Zusammenhang beanstandet, das Verwaltungsgerieht habe den Werdegang des Klägers und die Besonderheiten seiner christlichen Grundhaltung nicht berücksichtigt, sie also der Sache nach die Rüge der Verletzung von § 108 Abs. 1 VwGO erhebt, verkennt sie, daß in Wehrpflichtsachen die Revision nur wegen materiell rechtlicher Fragen zugelassen werden kann (BVerwGE 28, 22; 29, 226 [BVerwG 15.03.1968 - VII P 5/67]; 50, 111) [BVerwG 29.01.1976 - II C 55/73]und läßt die rechtssystematische Unterscheidung zwischen der Begründung einer Nichtzulassungsbeschwerde und derjenigen einer Revision außer acht (vgl. Beschluß vom 31. Mai 1974 - BVerwG VI CB 19.74 -).
  • BVerwG, 15.03.1968 - VII P 5.67

    Rechtsmittel

    Auszug aus BVerwG, 12.05.1975 - VI CB 123.74
    Wenn die Beschwerde in diesem Zusammenhang beanstandet, das Verwaltungsgerieht habe den Werdegang des Klägers und die Besonderheiten seiner christlichen Grundhaltung nicht berücksichtigt, sie also der Sache nach die Rüge der Verletzung von § 108 Abs. 1 VwGO erhebt, verkennt sie, daß in Wehrpflichtsachen die Revision nur wegen materiell rechtlicher Fragen zugelassen werden kann (BVerwGE 28, 22; 29, 226 [BVerwG 15.03.1968 - VII P 5/67]; 50, 111) [BVerwG 29.01.1976 - II C 55/73]und läßt die rechtssystematische Unterscheidung zwischen der Begründung einer Nichtzulassungsbeschwerde und derjenigen einer Revision außer acht (vgl. Beschluß vom 31. Mai 1974 - BVerwG VI CB 19.74 -).
  • BVerwG, 31.10.1968 - VIII C 20.67

    Bestehen einer Amtsermittlungspflicht

    Auszug aus BVerwG, 12.05.1975 - VI CB 123.74
    Im übrigen sind die Anforderungen, die an die geistige Auseinandersetzung eines Wehrpflichtigen mit der Problematik der Gewaltanwendung zu stellen sind, ohnehin grundsätzlich geklärt, auch soweit die christliche Motivation eines Kriegsdienstverweigerers in Frage steht (vgl. u.a. Urteil vom 31. Oktober 1968 - BVerwG VIII C 20.67 - [Buchholz 448.0 § 25 WPflG Nr. 22]; Urteil vom 2. April 1970 - BVerwG VIII C 61.68 [Buchholz 448.0 § 25 WPflG Nr. 29]; Urteil vom 24. Oktober 1973 - BVerwG VI G 56.73 - [Buchholz 448.0 § 25 WPflG Nr. 58]).
  • BVerwG, 25.03.1968 - VIII B 7.68

    Rechtsmittel

    Auszug aus BVerwG, 12.05.1975 - VI CB 123.74
    Wenn die Beschwerde in diesem Zusammenhang beanstandet, das Verwaltungsgerieht habe den Werdegang des Klägers und die Besonderheiten seiner christlichen Grundhaltung nicht berücksichtigt, sie also der Sache nach die Rüge der Verletzung von § 108 Abs. 1 VwGO erhebt, verkennt sie, daß in Wehrpflichtsachen die Revision nur wegen materiell rechtlicher Fragen zugelassen werden kann (BVerwGE 28, 22; 29, 226 [BVerwG 15.03.1968 - VII P 5/67]; 50, 111) [BVerwG 29.01.1976 - II C 55/73]und läßt die rechtssystematische Unterscheidung zwischen der Begründung einer Nichtzulassungsbeschwerde und derjenigen einer Revision außer acht (vgl. Beschluß vom 31. Mai 1974 - BVerwG VI CB 19.74 -).
  • BVerwG, 07.11.1973 - VI C 24.73

    Anforderungen an die Aufklärungsrüge in Kriegsdienstverweigerungssachen - Umfang

    Auszug aus BVerwG, 12.05.1975 - VI CB 123.74
    In besonderen, allerdings nicht sehr häufigen Fällen, muß - wie der beschließende Senat betont hat - der Gewissensentscheidung des Wehrpflichtigen kein inneres Ringen und Abwägen der einander widerstreitenden Pflichten vorangegangen sein, vielmehr kann ihm gleichsam "seine Natur", mithin auch sein die Existenz prägender und das menschliche Leben absolut achtender Glaube die Erfüllung des Kriegsdienstes mit der Waffe unmöglich machen (Urteil vom 7. November 1973 - BVerwG VI C 24.73 - [Buchholz 448.0 § 25 WPflG Nr. 62 insoweit nicht abgedruckt]; Beschluß vom 13. Juni 1974 - BVerwG VI B 24.74 - [Buchholz a.a.O. Nr. 74]) Ini Einblick auf diese Rechtsprechung sind wegen der einzelfallbezogenen Würdigung, die das Verwaltungsgericht; vorgenommen hat, keine weiteren Fragen mehr als klärungsbedürftig anzusehen.
  • BVerwG, 02.04.1970 - VIII C 61.68

    Anerkennung als Kriegsdienstverweigerer aus Gewissensgründen - Entscheidung über

    Auszug aus BVerwG, 12.05.1975 - VI CB 123.74
    Im übrigen sind die Anforderungen, die an die geistige Auseinandersetzung eines Wehrpflichtigen mit der Problematik der Gewaltanwendung zu stellen sind, ohnehin grundsätzlich geklärt, auch soweit die christliche Motivation eines Kriegsdienstverweigerers in Frage steht (vgl. u.a. Urteil vom 31. Oktober 1968 - BVerwG VIII C 20.67 - [Buchholz 448.0 § 25 WPflG Nr. 22]; Urteil vom 2. April 1970 - BVerwG VIII C 61.68 [Buchholz 448.0 § 25 WPflG Nr. 29]; Urteil vom 24. Oktober 1973 - BVerwG VI G 56.73 - [Buchholz 448.0 § 25 WPflG Nr. 58]).
  • BVerwG, 13.06.1974 - VI B 24.74

    Zulässigkeit und Begründetheit einer Beschwerde gegen die Nichtzulassung der

    Auszug aus BVerwG, 12.05.1975 - VI CB 123.74
    In besonderen, allerdings nicht sehr häufigen Fällen, muß - wie der beschließende Senat betont hat - der Gewissensentscheidung des Wehrpflichtigen kein inneres Ringen und Abwägen der einander widerstreitenden Pflichten vorangegangen sein, vielmehr kann ihm gleichsam "seine Natur", mithin auch sein die Existenz prägender und das menschliche Leben absolut achtender Glaube die Erfüllung des Kriegsdienstes mit der Waffe unmöglich machen (Urteil vom 7. November 1973 - BVerwG VI C 24.73 - [Buchholz 448.0 § 25 WPflG Nr. 62 insoweit nicht abgedruckt]; Beschluß vom 13. Juni 1974 - BVerwG VI B 24.74 - [Buchholz a.a.O. Nr. 74]) Ini Einblick auf diese Rechtsprechung sind wegen der einzelfallbezogenen Würdigung, die das Verwaltungsgericht; vorgenommen hat, keine weiteren Fragen mehr als klärungsbedürftig anzusehen.
  • BVerwG, 29.01.1976 - II C 55.73

    Rückgriffshaftung - Mitverschulden des Dienstherrn - Schadengeneigte Tätigkeit -

    Auszug aus BVerwG, 12.05.1975 - VI CB 123.74
    Wenn die Beschwerde in diesem Zusammenhang beanstandet, das Verwaltungsgerieht habe den Werdegang des Klägers und die Besonderheiten seiner christlichen Grundhaltung nicht berücksichtigt, sie also der Sache nach die Rüge der Verletzung von § 108 Abs. 1 VwGO erhebt, verkennt sie, daß in Wehrpflichtsachen die Revision nur wegen materiell rechtlicher Fragen zugelassen werden kann (BVerwGE 28, 22; 29, 226 [BVerwG 15.03.1968 - VII P 5/67]; 50, 111) [BVerwG 29.01.1976 - II C 55/73]und läßt die rechtssystematische Unterscheidung zwischen der Begründung einer Nichtzulassungsbeschwerde und derjenigen einer Revision außer acht (vgl. Beschluß vom 31. Mai 1974 - BVerwG VI CB 19.74 -).
  • BVerwG, 31.05.1974 - VI CB 19.74

    Rüge einer Verletzung der gerichtlichen Aufklärungspflicht - Ablehnung des

  • BVerwG, 14.06.2002 - 1 B 49.02

    Revisionsverfahrensrechtlicher Zulassungsgrund der grundsätzlichen Bedeutung der

    Von dieser Verpflichtung können auch Anweisungen an das Büropersonal bezüglich der Fristwahrung nicht befreien (vgl. Beschlüsse vom 17. Januar 1975 BVerwG 6 CB 123.74 Buchholz 310 § 60 VwGO Nr. 81; vom 26. Juni 1986 BVerwG 3 C 46.84 Buchholz 310 § 60 VwGO Nr. 151; vom 7. März 1995 BVerwG 9 C 390.94 Buchholz 310 § 60 VwGO Nr. 194 = NJW 1995, 2122 und vom 25. März 1998 BVerwG 9 B 806.97 ).
  • BVerwG, 14.01.1987 - 6 B 42.86

    Anerkennung als Kriegsdienstverweigerer aus Gewissensgründen - Nichtzulassung der

    Im übrigen sind die Anforderungen, die an die geistige Auseinandersetzung eines Wehrpflichtigen mit der Problematik der Gewaltanwendung zu stelle sind, in der ständigen Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts bereits grundsätzlich geklärt, auch soweit die christliche Motivation eines Kriegsdienstverweigerers in Frage steht (vgl. u.a. das erwähnte Urteil vom 2. Juli 1975 - BVerwG 6 C 196.73 - sowie die Urteile vom 31. Oktober 1968 - BVerwG 8 C 20.67 -, 2. April 1970 - BVerwG 8 C 61.68 - und 24. Oktober 1973 - BVerwG 6 C 56.73 - sowie Beschluß vom 12. Mai 1975 - BVerwG 6 CB 123.74 -).
  • BVerwG, 23.07.1975 - 6 CB 50.75

    Voraussetzungen einer Anerkennung als Kriegsdienstverweigerer - Anforderungen an

    Die "bereits jetzt" eingelegte, aber erst "nach Zulassung wegen Verletzung materiellen Rchts" durchzuführende Revision mußte schon deshalb, weil sie bedingt ist, als unzulässig verworfen werden (vgl. u.a. Beschluß vom 12. Mai 1975 - BVerwG VI CB 123.74 -).
  • BVerwG, 17.12.1975 - 6 CB 71.75

    Zulässigkeit einer hilfsweisen Einlegung einer Nichtzulassungsbeschwerde

    Eine derart hilfsweise Einlegung einer Nichtzulassungsbeschwerde wäre unzulässig (ständige Rechtsprechung, vgl. u.a. Beschluß vom 17. Februar 1961 - BVerwG IV C 98.60 - ferner auch Beschluß vom 12. Mai 1975 - BVerwG VI CB 123.74 -).
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